Die Universität Hildesheim ist bemüht, ihre Website https://informationskompetenz.blog.uni-hildesheim.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Website.
Rechtsgrundlage
Diese Website fällt unter die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 bzw. der EN 301 549 in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Viele der verlinkten PDF-Dokumente entsprechen nicht vollständig den barrierefreien Standards (z. B. fehlende Tags, unstrukturierte Inhalte, keine Alternativtexte).
- Eingebettete oder verlinkte Inhalte von Dritten (z. B. externe Webseiten oder Dateien) liegen möglicherweise außerhalb des direkten Einflussbereichs der Universität.
- Einzelne gestalterische Elemente und Farbkombinationen auf der Seite können nicht für alle Nutzer*innen vollständig zugänglich sein.
- Die semantische Struktur des HTML-Codes (z. B. Überschriftenhierarchie) kann in Teilen verbessert werden.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Inhalte zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontaktstelle:
Universität Hildesheim
Informationskompetenz-Blog
E-Mail: [griesbau@uni-hildesheim.de]
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.
Schlichtungsstelle: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
+49 511 120 4010
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de